Strafrecht
Jede Person, die der Begehung einer Straftat verdächtig ist, gilt bis zur rechtskräftigen Feststellung ihrer Schuld als unschuldig. Dieser Grundatz der Europäischen Menschenrechtskonvention bildet das Fundament, auf dem die moderne Strafverteidigung fußt.
Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger gewährleistet die Einhaltung aller Regeln und die Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten. Unsere Kanzlei mit dem Schwerpunkt Strafrecht von Herrn Löckener hat sich seit jeher diesen Aufgaben und Zielen verschrieben.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühe Kontaktaufnahme zum Verteidiger sich positiv auf den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens auswirkt. Denn nur in diesem Fall können wir bereits im Ermittlungsverfahren Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen und vertreten.
Sind Sie Geschädigter einer Straftat? Auch in diesem Fall nehmen wir Ihre Interessen wahr, setzen Ihre Ansprüche durch und vertreten Sie z.B. als Nebenkläger o.ä.